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ZBR- November Info

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

 der Zentralbetriebsrat übergibt Resolution an Obmann DDr. Ofner

In der Zentralbetriebsratssitzung vom 14.11.2018 wurde eine Resolution beschlossen, die in weiterer Folge von allen Interessensvertreterinnen und Interessensvertretern, die bei der Konferenz in Wagrain dabei waren, unterschrieben wurde. 121 Menschen aus dem Kreis der Betriebsrätinnen und Betriebsräte, der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Behindertenvertrauenspersonen bringen damit zum Ausdruck, dass sie sich dafür einsetzen werden, dass die kommenden Veränderungen nicht zu Lasten der Beschäftigten der AUVA gehen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind sie bereit, alle rechtlichen Mittel zum Einsatz zu bringen und sich gegen Versuche zu wehren, diese Möglichkeiten zu beschränken.

Die Resolution wurde im Rahmen der Vorstandssitzung an Obmann Ofner übergeben.

Der genaue Text der Resolution kann in der Anlage nachgelesen werden. Ebenso sind diesem Mail ein Foto der Unterzeichner und ein Foto der Übergabe der Resolution an Herrn Obmann Ofner angefügt. Der ÖGB berichtet darüber auch auf seiner Homepage: https://www.oegb.at/cms/S06/S06_0.a/1342600580560/home/kritische-stimmen-unerwuenscht

Vorstand beschließt Personalreduktionen für 2019

Dem Vorstandsbeschluss vom August folgend wurde der Voranschlag von 2019 mit einer Reduktion des erwarteten Personalaufwandes in der Verwaltung von -3.700.000€ angesetzt. Das entspricht einer Reduktion von mehr als 70 Personen. Nachbesetzungen sind nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die Unterschreitung im Personalaufwand gelingt. Neue Dienstposten werden kategorisch ausgeschlossen.

REFA – Das Programm zur Reform der AUVA im Vorstand vorgestellt

Im Vorstand vorgestellt wurde auch die geplante Struktur des Programms REFA. REFA ist der organisatorische Überbau zur Umsetzung der Regierungsvorgaben und des Vorstandsbeschlusses vom August. Als Programmauftraggeber wurde der Verwaltungsausschuss des Vorstandes definiert, die Programmlenkung erfolgt in einem Gremium bestehend aus den Vorstandsmitgliedern, einzelnen weiteren Selbstverwaltungsmitgliedern und zwei Vertretern des Zentralbetriebsrates. In diesen Gremien sollen die zentralen Entscheidungen fallen.

Die Programmleitung, die die Entscheidungen vorbereiten und zwischen den Gruppen koordinieren soll, liegt bei Generaldirektor Dr. Köberl. Die Themen des Vorstandsbeschlusses sind in drei Gruppen („Cluster“) unterteilt, die von GD-Stv. Mag. Kaippel, ÄDir. Dr. Frank und GD-Stv. Dr. Mück geleitet werden. In diesen drei Gruppen werden die Themen für die Entscheidungen aufbereitet und nach der Entscheidung umgesetzt.

Die Einbindung der Belegschaftsvertretungen wurde eingefordert und vom Vorstand zugesagt. Der ZBR wird sich im Rahmen der Sitzung im Jänner mit der Festlegung der Details befassen.

 

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